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 Moin   aus Rheinhessen,
in den Handelsregistern werden Firmen (jur.P.) die in Liquidation sind regelmäßig mit dem Zusatz i. L. (in Liquidation) versehen. Diese Namensänderung übernehme ich immer in das Gewerberegister, da dieser Name von der Firma auch im Schriftverkehr geführt werden muss.



Gepostet am 08.08.2016 um 11:20 von:
Benutzer: Rheinhesse
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