Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin  

ich muss dieses Thema nochmals wieder aufwärmen, da ich bezüglich einer Gewerbemeldung eine Frage habe.

Durch unseren Außendienst konnte festgestellt werden, dass eine XY GmbH & Co. KG, vertr. durch die A GmbH bei uns kein Gewerbe mehr ausübt. ZU einer Gewerbeabmeldung ist es bis jetzt noch nicht gekommen, daher wurde Kontakt mit einem der GEschäftsführer aufgenommen. Dieser teilte nunmehr mit, dass die XY GmbH & Co KG verkauft worden ist, die A GmbH durch die B GMbH ausgetauscht worden ist und gleichzeitig der Betriebssitz der XY GmbH & Co KG sowie der B GmbH nach Frankfurt verlegt worden ist. Dies wurde notariell alles an einem Tag erledigt. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wer muss das Gewerbe bei uns abmelden? Die A GmbH oder die B GmbH. Irgendwie stehe ich zurzeit auf`Schlauch  unglücklich  . Hoffe ihr könnt mit weiterhelfen.

PS die B GmbH gibt es mittlerweile nicht mehr.



Gepostet am 03.08.2016 um 08:40 von:
Benutzer: Emsland
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