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» 2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen «

Hallo zusammen,

die Quittung bei Automatenspielen finde ich zu kurz gegriffen.

Sie sollte gemäß Gleichheitsgrundsatz für alle Geschäftsvorgänge, Dienstleistung "Spielvergnügen" gelten.

Die Art / der Umfang des Quittungsbelegs muss natürlich aus praktischen Erwägungen unterschiedlich sein, aber warum nicht auch der Spieler in der Spielbank beim Roulette / 17+4 / Poker etc. einen Anspruch auf eine Quittung erhalten soll, verstehe ich nicht.

Warum bis heute dies nicht von der Bundesregierung selbstständig angeordnet wurde, ist doch ohnehin sachlich nicht nachvollziehbar, oder?

VG
Meike



Gepostet am 24.07.2016 um 16:54 von:
Benutzer: Meike
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