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» Fortbestand von Gaststättenerlaubnissen nach alter Rechtslage «

Guten Morgen,

die Nebenbestimmungen zur Konzession sind natürlich ein Problem.
Hier sind, wenn erforderlich, nach LImschG oder Baurecht neue Regelungen zu treffen.

Allerdings ist es in unserer Praxis immer so, dass wenn z. B. die Baugenehmigung für eine Gaststätte Regelungen zum Lärmschutz u. a. enthält, wird in die Gaststättenerlaubnis keine Auflage aufgenommen, sondern nur ein Hinweis auf die Baugenehmigung gegeben.

Das Problem der Auflagen, Bedingungen usw. trifft uns auch, wenn die Personalkonzession eingeführt wird. Dann bleiben ausschließlich die Regelungen zum Bauordnungsrecht, Lebensmittelrecht und das LImschG.

Ich wünsche einen schönen sonnigen Arbeitstag !!



Gepostet am 08.11.2005 um 08:39 von:
Benutzer: Yvonne Schellnock
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1022#post1022


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