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» Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat «

Ja, aber im Ausgangsposting hieß es
[quote] Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat [/quote]
Geschäftsbeziehungen zwischen Staaten zu vermitteln ist doch eher ungewöhnlich.
Es sei denn, es war die Vermittlung von Geschäftskontakten zwischen [I]Personen[/I] aus Deutschland und anderen Staaten gemeint.



Gepostet am 14.07.2016 um 17:33 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102146#post102146


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