Forum-Gewerberecht

» Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat «

Hallo,

wenn die allgemeinen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit (selbständig, auf Dauer angelegt, Gewinnerzielungsabsicht) vorliegen, ist es wohl ein Gewerbe.
Aber was darf man sich unter dieser Tätigkeit konkret vorstellen?



Gepostet am 14.07.2016 um 17:02 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102140#post102140


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