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» 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug «

[B]Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung [/B]

Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wird vollständig neu gefasst. Kernstück des Reformvorhabens ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Dreh- und Angelpunkt ist die Streichung des § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB. Das Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“ wird damit hinfällig, die komplizierte Vorschrift über den staatlichen „Auffangrechtserwerb“ überflüssig. Das Strafverfahren wird von zeitraubenden zivilrechtlichen Fragen befreit, die Vermögensabschöpfung erheblich vereinfacht und erleichtert.

Beigefügt Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf - Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung.


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Gepostet am 13.07.2016 um 16:38 von:
Benutzer: gmg
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