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» 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug «

Außerdem - quasi ergänzend - wurde heute eine Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Bundeskabinett beschlossen.

[B]Beute aus Straftaten leichter einziehen[/B]

Finanzielle Vorteile aus Straftaten können künftig leichter eingezogen werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten verbesserte Möglichkeiten. Das hat das Kabinett beschlossen.

Künftig können alle durch eine Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile vollständig nach dem sogenannten "Bruttoprinzip" abgeschöpft werden.

Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Das sorgt dafür, dass Straftaten sich nicht lohnen.

Die Bundesregierung verstärkt damit den Kampf gegen Kriminalität. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz: Die Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen und kostengünstigen Weg erhalten, um Schaden ersetzt zu bekommen.

[URL=https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/07/2016-07-13-s
trafrechtliche-vermoegensabschoepfung.html?nn=434518]Meldung der Bundesregierung[/URL]


Grüße



Gepostet am 13.07.2016 um 16:28 von:
Benutzer: gmg
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