Forum-Gewerberecht

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Lt. MWE Brandenburg v. 08.07.2016:
Der Bundestag hat am 07.07.2016 in 2./3. Lesung den Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes (BT-Drs. 18/8556) in der Fassung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drs. 18/9036) beschlossen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Durch Artikel 5 soll die Gewerbeordnung wie folgt geändert werden:
„In § 6 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung … wird nach dem Wort „Rechtsanwälte“ das Wort „, Patentanwälte“ eingefügt, wird das Wort „Rechtsbeistände“ durch die Wörter „nach § 16 des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen“ ersetzt, wird nach dem Wort „Auswandererberater“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Seelotswesen“ die Wörter „und die Tätigkeit der Prostituierten“ eingefügt.“
Damit wird u.a. klargestellt, dass die GewO keine Anwendung auf die Tätigkeit der Prostituierten findet. Die Zuständigkeit liegt in Brandenburg beim MASGF.

Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus "Struceberch"



Gepostet am 12.07.2016 um 17:04 von:
Benutzer: VoPi
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