Forum-Gewerberecht

» Rechnungsstellung trotz Gewerbeabmeldung «

Die Frage ist wohl eher, wann die jetzt in Rechnung gestellte Leistung erbracht wurde. War das nach der Abmeldung liegen Ordnungswidrigkeiten vor; entweder
- nach § 146 Abs. 2 Sat 1 Nr. 2 GewO oder
- nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d) SchwarzArbG

Wurde die Leistung noch während der Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung erbracht, dürfte das irrelevant sein. Ein Unternehmen, das nur noch Forderungen einzieht und sein Betriebsvermögen veräußert und seine Schulden bezahlt, übt m. E. kein Gewerbe mehr aus.



Gepostet am 08.07.2016 um 11:00 von:
Benutzer: Civil Servant
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