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» Rechnungsstellung trotz Gewerbeabmeldung «

Irgendjemand ist also noch tätig. Dann braucht's eine Gewerbeanmeldung. Sicher nicht unter der mittlerweile erloschenen Firma. Möglicherweise unter dem bürgerlichen Namen der Person(en). Der "wer" ist zu ermitteln.



Gepostet am 07.07.2016 um 14:05 von:
Benutzer: ruda
Der Original-Beitrag :
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