Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen «

Schulden des Ehemannes blieben unberücksichtigt, wenn es "nur" seine sind. Bei gemeinsamen sieht es schon wieder anders aus.
Ein Untersagungsverfahren wird ab einer Schuldengrenze in Höhe von 5.000 Euro eingeleitet.

VG



Gepostet am 06.07.2016 um 16:00 von:
Benutzer: hanisch-beckum
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