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hallo,
eigentlich sind nur die Steuerrückstände des Gewerbetreibenden maßgeblich und nicht auch die des Ehepartners... es sei denn es handelt sich um eine Steuerschuld, für die beide gesamtschuldnerisch haften... aber das ist wohl eher die Ausnahme



Gepostet am 04.07.2016 um 13:37 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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