Forum-Gewerberecht

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Hallo anders,

vielen Dank für den ausführlichen Beitrag und die Blumen.

ad 1.
Es gibt keine Probleme, sondern nur neue Aufgaben.
Scheitern wird der, der aufgibt und nicht die Wege geht, die möglich sind.

Niemand sollte an die komplette Thematik verbissen herangehen.
- Alles dreht sich, alles bewegt sich, neues Spiel, neues Glück.-

Ich betrachte es als Geschicklichkeitsspiel. Und wenn ich mal verliere, muss ich halt üben, damit ich beim nächsten mal gewinne.

ad 2.
An die Unabhängigkeit der Gerichte habe ich mich über die langen Jahre, in denen ich vom §185 - § 331 ff einiges bearbeitet habe, bereits gewöhnt, aber daher muss man diese nicht widerspruchslos hinnehmen.

Warum einige Verwaltungsgerichte glauben, dass sie mehr Ahnung haben als das Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht wird sich mir nie erschließen. Das macht nur Arbeit und wird hinterher, - leider meistens erst nach Jahren-, eh gekippt.

Dass es jemals zu einem EU-StGB kommen wird, glaube ich nicht und bin auch kein Befürworter. Das beste Beispiel hierfür ist die liberale strafrechtliche Haltung der Niederlande zum Betäubungsmittelgesetz, welches auch hier in Deutschland von einigen Fraktionen gerne eingeführt worden wäre,- Gott sei Dank aber nicht ist-, und mit dem die Niederlande sich selbst nun einem nicht mehr zu bewältigendem Problem gegenüber sehen.

ad 3.
- Starke Geschichte-

Muss gestehen, dass ich mich mit diesem Thema so nie auseinandergesetzt habe, denn wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt ( hier PtB-Zulassung ), ist das Glücksspiel strafrechtlich nicht relevant.

Mit diesen Geräten wird sich die Polizei, StA und das Gericht nicht auseinander setzen.

Nachdem ich mir eben beim Kaffee in Ruhe das Schreiben des UAVD e.V. durchgelesen habe, muss ich sagen, wenn das stimmt und die diese Vorgänge beweisen können, wäre das für einige sicherlich viel Arbeit.


Schönes Wochenende nach Hamburg!



Gepostet am 17.12.2006 um 10:54 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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