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Hallo an alle, ich arbeite nach dem HGastG und habe muss ein Untersagungsverfahren gegen eine Gaststättenbetreiberin einleiten. Sie selber hat Rückstände beim Finanzamt, als Eheleute hat sie mit ihrem Mann Rückstände bei unserer Stadtkasse. Soweit alles gut...

Der Ehemann hat ebenfalls Schulden beim Finanzamt (ca. 27000) und unserer Stadtkasse.

Jetzt meine Frage:

Werden die Schulden des Ehepartners bei einem Untersagungsverfahren mit einbezogen? Man kann bei Eheleuten doch grundsätzlich davon ausgehen, dass die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dann beide betrifft oder?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Viele Grüße aus Eschborn
Ivonne Rother



Gepostet am 01.07.2016 um 11:44 von:
Benutzer: GewOEschborn
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