Forum-Gewerberecht

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Hallo Meike,

ich erlaube mir auf Ihre Hinweise meine Gedanken zu übermitteln.  

[b]1. Persönlich[/b]
Nach meinem Eindruck sind Sie mit Sicherheit eine sehr offene, überzeugte, kämpferische und gute Beamtin. Das Sie unter diesen Voraussetzungen nicht nur loyal, lobenswert und mutig sind, lässt Ihr Rechtsverständnis und Ihre klare Vorgehensweise schon erahnen. Dennoch gehe ich davon aus, dass auch Sie wohl an der unrealistischen und praxisfremden Gesetzgebung scheitern werden oder zum Scheitern verurteilt sind.

[b]2. Allgemein[/b]
Es fehlt, wenn es um Glücksspielrecht geht, ganz einfach an einem [b]„nationalen Glücksspielgesetz ohne Ausnahmereglungen gleich welcher Art unter Berücksichtigung bestehender EU-Richtlinien“[/b]. Es kann doch nicht sein, das man sich schon vor Jahrzehnten für „ein Europa“ entschieden hat und dann weiter in die Kleinstaaterei der verschuldeten Bundesländer investiert. Diese Entwicklung hat ja auch zu der gegenwärtigen Situation der Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen geführt, weil fast jede „Gemeinde“, etc. sich für ausreichend qualifiziert hält und eigene Gesetze erlässt, die weder in der Realität, Praxis und dem Verwaltungsrecht standhalten, von den nationalen Grundanforderungen ganz zu schweigen. Die Gerichte haben dieses Fehlentwicklung ja auch nach anfänglichem Zögern erkannt und inzwischen die entsprechenden Urteile zu vielen Änderungen geschaffen. Der Nachteil dabei aber ist, dass die Gerichte in den sechzehn Bundesländern zu sechzehn verschiednen Bewertungen kommen können!

[b]3. Glücksspiel - Automatenaufsteller[/b]
Präambel: Der Staat hat schon vom Grundgesetz her die Pflicht, eine Gleichbehandlung zu garantieren. Leider fehlt das in vielen Bereichen, aber besonders im Glücksspiel. Und damit zum eigentlichen Thema:

In Rahmen von Recherchen wurde ein Bericht gefunden, der momentan genau in die laufende Diskussion passt und deshalb an jeglicher Vernunft zweifeln lässt. Eine Spielverordnung, die die Bezeichnung wohl doch nicht verdient hat und damit gezwungenermaßen und zwangsläufig zu weiteren Prozessen führen wird.

[b]Ich bin wirklich nicht zimperlich, aber das hat mir zunächst einmal die Sprache verschlagen! [/b]

[b]Kann es so etwas in Deutschland überhaupt geben?[/b]

[b]Wenn es denn so ist, dann kann ein Automatenaufsteller künftig nicht mehr nach § 284 bestraft werden! [/b]

[b][size=14]Viele Grüße nach Düsseldorf[/size][/b]
[b][size=14]@anders[/size][/b]

[b][size=14]Bilden Sie sich deshalb bitte Ihre eigene Meinung. [/size][/b] 

[quote] Schreiben vom UAVD e.V. vom 08.12.2006  

An den Präsidenten
der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB)
Herrn Prof. Dr. Ernst Otto Göbel          

Zusammenfassung der Korrespondenz 2006 zwischen der PTB u. dem UAVD      

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Göbel!  

Der umfangreiche Schriftverkehr innerhalb des ersten Jahres, nach dem Inkrafttreten der SpielV, aber auch innerhalb des Jahres in dem tausende werksseitig illegal bauartveränderte Geldspielgeräte gem. dem „Staatsvertrag“ zwischen der BRD und der adp Gauselmann GmbH, Kaiser Spieler GmbH, Mega Spielgeräte Entwicklungs- u. Vertriebs- GmbH & Co. KG, sowie der Firma Stella International Electronic Spielgeräte GmbH, nachträglich gemäß der Bauart-Zulassung umgerüstet werden müssen, nehmen wir hiermit zum Anlass einer klärenden Zusammenfassung.  

Mit Schreiben vom 24.07.2006 teilten Sie uns folgendes mit:
„2.  An dieser Stelle Ihres Schreibens, z.B. im ersten Satz zu Ziffer 5, stellen Sie die „4 Gerätehersteller der Gauselmann-Gruppe“ als Verursacher einer „illegalen Bauartenveränderung dar. Die PTB verfügt über keine Informationen, die Ihre Behauptung bestätigt.“  

Dem Anschein nach wurde Ihnen nicht der entsprechende Prüfbericht Ihres Hauses vorgelegt. Damit Ihnen nicht länger die tatsächliche Arbeitsweise Ihres Hauses vorenthalten bleibt, erhalten Sie in der Anlage die 42 Seiten des PTB-Prüfberichts zu Nr. PTB-8.54-GTA-1/05 vom 2. Juni 2005, welche unsere „Behauptung“ mehr als bestätigen sollten. (vgl. u. A. Prüfbericht Seite 34 u. 35, Nr. 4.2.1)

Da uns der Prüfbericht lediglich in Kopie vorliegt, bitten wir um Ihre Bestätigung, dass der Inhalt dieser Kopie dem Original entspricht. Sollte uns bis zum 14.12.06 keine gegenteilige Mitteilung vorliegen, sehen wir dies als Bestätigung an.  

Mit Schreiben vom 3.11.2006 teilt uns die PTB über Herrn Dr. Richter mit:
„Bei Chipkarten und Schnittstellen von Spielgeräten in der zugelassenen Form gibt es nach hiesiger Erkenntnis keine Anhaltspunkte für eine Verwendung, die der Zulassung entgegensteht. Sollten Sie über allgemeine Vermutungen hinaus gehende konkrete Erkenntnisse verfügen, die auf missbräuchliche Verwendungen schließen lassen, wären wir Ihnen für die Übersendung der entsprechenden Informationen dankbar.“  

Diese Stellungnahme von Herrn Dr. Richter bezog sich auf unsere konkrete Anfrage, wodurch technisch sichergestellt wird, dass die „zugelassene Form“ der sog. „Technikerkarten“ und/oder „Jugendschutzkarten“ [u]nicht[/u] als „Player-Tracking-Karten“ missbraucht werden können. Des Weiteren zweifeln wir weiterhin grundsätzlich die Notwendigkeit solcher [i]Kartenlesesysteme[/i] an und zwar solange, bis die PTB dafür garantieren kann, dass der Programmstand eines Geldspielgerätes beim Öffnen des Gerätes [u]mit[/u] oder [u]ohne[/u] „Technikerkarte“ [u]gleich[/u] ist. Das Herr Dr. Richter auf fehlende Informationen über den evtl. möglichen Missbrauch von solchen Systemen hinweist, lässt Zweifel an seiner Kompetenz aufkommen, ganz besonders dann, wenn der Inhalt des 42-seitigen PTB-Prüfberichts bekannt ist. Ein von außen zu bedienendes Kartenlesesystem in Verbindung mit einer „Ferneinstellung via Netzanbindung“ und einem im Geldspielgerät integrierten Jackpot, stellt förmlich eine Einladung zur Spielerbeeinflussung durch „Player-Tracking“ dar. – Es geht uns nicht darum ob „allgemeine Vermutungen“ bewiesen werden können, es geht uns allein darum, dass bereits im Ansatz verhindert wird, dass PTB-zugelassene  Geldspielgeräte – aufgrund ihrer werksseitigen Ausstattung - ohne großartigen technischen Eingriffe in ferngesteuerte illegale Glücksspielgeräte umgerüstet werden könnten.  

Die angesagten Ziele der Novellierung der SpielV waren, dass die sog. „Token-Geräte“ bzw. „Fun Games“ vom Markt kommen, dass die sog. Jackpotsysteme – ob gekoppelt oder entkoppelt – vom Markt kommen, dass sog. Hinterlegungsspeicher nicht mehr zum Einsatz kommen und das jeglicher Export oder Import von Informationen, die zur Identifikation eines Spielers geeignet sein [u]könnten[/u] ausgeschlossen wird (vgl. PTB-RL 2.9).  

All diese aufgeführten Attribute finden sich heute konzentriert im größten Teil der aktuellen Geldspielgeräte [u]mit[/u] PTB-Zulassung wieder. Der bisherige externe Spiel-Hallen-Jackpot wurde durch einen internen Geräte-Jackpot ausgetauscht, das bisherige externe „Kartenlesesystem“ ist  nun eine Einheit mit dem Münzeinwurf, die Möglichkeit einer „Ferneinstellungen via Netzanbindung“ ist ein fester Bestandteil der PTB-Bauartzulassung geworden, das bislang auf den Geräte aufgesetzt sog. „Toplicht“, welches laut Prüfbericht und „Staatsvertrag“ zu entfernend war, ist heute durch ein halbkreisförmige-mehrfabig-LED-beleuchtete „Toplichter“ ersetzt werden. (vgl. PTB-Prüfbericht Seite 16 u. 17)  - „Der Jackpot ist tot, es lebe der Jackpot“ (vgl. Werbung der Industriegroßspielhallen)

Hinzu kommt, dass heute ein Spiel bis zu 5,--(!) EURO kostet und innerhalb eines Spiels 2.000 EURO gewonnen werden können (vgl. die aktuelle Gerätewerbung). Das der Spieleinsatz und der Spielgewinn dabei in „Spielpunkte“ angezeigt wird, kann nicht über den geldwerten Vorteil eines jeden Spielpunkts hinwegtäuschen. – Einer fast unkontrollierbaren Möglichkeit der Manipulation per Netzanbindung und Ferneinstellungen wurden von der PTB Tür und Tor geöffnet. – Der Hinweis, dass dies verboten und ein Missbrauch bislang nicht nachgewiesen wurde, kann nur ein schwacher Trost sein. – Es ist die gleiche Situation, als wären die Rouletttische innerhalb der Casinos mit „Bremsen“ zum gezielten Stoppen des Kessels ausgerüstet – nur das Betätigen dieser Bremse ist verboten …………!  

Mit Schreiben vom 13.11.2006 baten wir die PTB um Auskunft darüber, warum es für eine Gerätezulassungsurkunde unterschiedliche Zulassungsinhaber gibt. Als Beispiel führten wir die Bauart-Zulassung Nr. 2012 für das Geldspielgerät „LAOLA“ an. Laut veröffentlichter Zulassung auf der PTB-HOMEPAGE, ist der Zulassungsinhaber die Firma: [i]Spiel Tech 66 GmbH[/i]. Diese Angabe weicht jedoch von der „Gerätezulassungskarte“ ab. Hier wird als Zulassungsinhaber die Firma [i]Kaiser Spiele GmbH[/i] benannt. Gleiche Abweichungen befinden sich auch z.B. auf den Zulassungen der Nr. 2005 (NEW WINNER). Laut PTB-Bauart-Zulassung wird als Zulassungsinhaber die Firma [i]Spiel Tech 21 GmbH[/i] bezeichnet und laut „Gerätezulassungskarte“ ist es jedoch die Firma [i]Mega Spielgeräte GmbH[/i]. – Da eine Kontrolle der Arbeitsweise der PTB nicht die vorrangige Aufgabe des UAVD ist, beschränken wir uns auf diese beiden Beispiele.

Mit Schreiben vom 21.11.2006 erhielten wir hierzu von der PTB über Herrn Axel Lubinus folgende Erklärung:
„Zu Ihren weiteren Fragen kann ich zunächst mitzuteilen, dass es normalerweise nur einen Inhaber einer PTB-Bauartzulassung gibt. Aufgrund eines internen Fehlers wurde auf einigen Zulassungsbelegen und Zulassungszeichen der Name des abrufenden Unternehmens eingetragen. Ich hoffe derartige Fehler für die Zukunft ausschließen zu können.“  

Das „derartige interne Fehler“ genau in dem Jahr gleich [u]mehrfach[/u] passieren, in dem sich die 4 o.g. Firmen zum Zurückrüsten ihrer illegal bauartveränderten Geldspielgeräte vertraglich verpflichten mussten, ist mehr als anrüchig, zumal diese „derartigen internen Fehler“ genau jene Firmen innerhalb des „Staatsvertrag“ betreffen.

Noch brisanter wird der angebliche „interne Fehler“, wenn man die zitierte Erklärung von Herrn Axel Lubinus mit dem „Staatsvertrag“ zwischen der BRD (PTB) und diesen Geräte-Hersteller-Firmen vergleicht: Zitat „Staatsvertrag“:
„Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Prüfbericht wurden neue Zulassungsanträge, die Verlängerungen von Bauartenzulassungen und die Erteilung von Zulassungsbelegen zurückgestellt.“  

Für uns bedeutet diese vertragliche Regelung soviel, dass die „Gauselmann-Gruppe“ bzw. die 4 vom Vertrag betroffenen Firmen innerhalb der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2006 keine neuen Zulassungsanträge stellen kann bzw. können und Verlängerungen von Bauartenanträgen und Erteilungen von Zulassungsbelegen zurückgestellt worden sind. Das nun gerade in diesem Jahr gleich mehrere „[i]Spiel Tech (Nr.??) GmbH´s“  [/i]Bauart-Zulassungen erhalten aber aufgrund eines „derartigen internen Fehlers“ nicht auf dem Zulassungsschein genannt werden, sondern genau die Firmen auf den Zulassungsbelegen als „Zulassungsinhaber“ angeben werden, welche laut „Staatsvertrag“ vom Zulassungsprozedere ausgeschlossen wurden, kann nicht einfach nur als ein „derartiger interner Fehler“ abgetan werden. – Wer hier kein System dahinter vermutet, dem ist auch die bisherige „besondere Nähe“ dieser betroffenen Geräte-Hersteller zur PTB fremd geblieben. – Sollten wir diese Zusammenhänge falsch deuten, bitten wir auch hier um Richtigstellung bis zum 14.12.2006.  

In jedem Fall fordern wir von Ihnen, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Göbel, in Ihrer Eigenschaft als Präsident der PTB eine allumfassende Untersuchung dieser undurchsichtigen Vorkommnisse und Arbeitsweisen innerhalb der PTB. - Insbesondere auch aufgrund der folgenden Darstellung von Herrn Axel Lubinus mit Schreiben vom Datum vom 21.11.2006:
„Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Veröffentlichung der Bauarten, die mit veränderter Software betrieben werden, nicht für erforderlich.“  

Hier stellt sich die Frage: Wann sollten die betroffenen Automaten-Aufsteller laut Ihrer Meinung über diese ungeheuerlichen Vorkommnisse unterrichtet werden?
Zitat Axel Lubinus mit Schreiben vom Datum vom 21.11.2006:
„Die betroffenen Nachbaugeräte werden laufend auf aktuelle Software umgerüstet, ein Risiko für die Spieler besteht nicht.“

Welche unabhängige Institution kontrolliert diese „laufende Software Umrüstung“? – Wer garantiert dafür, dass ein Großteil der Automaten-Aufsteller – außerhalb der „Gauselmann-Gruppe“ – nicht einem unkontrollierbaren Wettbewerbsnachteil ausgesetzt ist?  

Auf unsere Nachfrage warum von Seiten der PTB nicht auf eine offizielle „Rückrufaktion“ der betroffenen ausgelieferten Geldspielbauarten bestanden wurde, antwortete Herr Lubinus mit Schreiben vom Datum vom 21.11.2006:
[b]"Öffentliche Mitteilungen würden nur zur Verunsicherung der Aufsteller und der Ordnungsämter führen."[/b]

Zunächst sind da die Automaten-Aufsteller, welche wohl einen rechtlichen Anspruch haben zu erfahren, dass sie evtl. illegal bauartveränderte Geldspielgeräte ihres direkten Mitbewerbers  betreiben und somit evtl. durch „aktivierte“ Geldspielgeräte einem illegalen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Weiterhin wären da die Ordnungsämter, welche in jedem Fall darüber zu unterrichten sind, mit welcher technischen Raffinesse und -Aufwand tausende von Geldspielgeräte betrieben werden, welche nicht der PTB-Bauart-Zulassung entsprechen. Zu guter Letzt wäre da noch der Spielerschutz, welcher u.U. durch illegal veränderte Geldspielgeräte in Verbindung mit Player-Tracking und gezielten Jackpotauslösungen aufs Gröbste missachtet wird. – Ist es nicht die Pflicht einer unabhängigen und in diesem Bereich verantwortlichen Behörde, für Recht und Ordnung zu sorgen, und sei es „nur“ durch unmissverständliche Aufklärung gegenüber [u]allen[/u] Betroffenen? – Das zurückhalten von technischen Informationen über werksseitige Manipulationsmöglichkeiten ist sicherlich auch eine Erklärung dafür, warum sich die zuständigen Ordnungsämter beim Überprüfen der Einhaltung der SpielV überwiegend auf das Vorhandensein des Zulassungszeichens und den Zentimeter genauen Abstand der Geldspielgeräte zueinander beschränken. – Wobei durch „derartige interne PTB-Fehler“ selbst die Überprüfung der Zulassungszeichen keinen waren Nutzen mehr haben dürfte.

Auch würde uns das Motiv interessieren, warum die PTB heute Geldspielgeräte zulässt, welche aus unserer Sicht ohne nennenswerten technischen Aufwand, aufgrund der werksseitig und PTB-zugelassenen technischen Ausstattungen wie Netzanbindung, Kartenlesevorrichtung, Toplicht, integriertem hoch auszahlendem Jackpotsystem, in ein Player-Tracking gesteuertes illegales Glücksspielgerät verwandelt werden können, ohne das ein Ordnungsamt – auch aufgrund von fehlender Aufklärung von Seiten der PTB - nur den Hauch einer Chance hätte dieses illegale Glücksspiel zu erkennen.

Abschießend bitten wir noch um eine Erklärung darüber, warum gerade die Person innerhalb des [i]PTB-Fachbereichs 8.5[/i] nicht mehr namentlich in Erscheinung tritt, welche mit dem o.g. PTB-Prüfbericht über die Machenschaften der betroffenen Geräte-Hersteller und Personen für die notwenige Transparenz gesorgt hat? Oder wurde hier von einer Person etwas zu Papier gebracht, was in dieser Deutlichkeit [u]staatlich[/u] nicht gewollt war? – Dies würde evtl. auch die heutige zurückhaltende Haltung der PTB erklären. – Immerhin werden unter demselben „AG-Mantel“ technisch gleichwertige Glücksspielgeräte produziert, welche innerhalb der [u]staatlichen[/u] Spiel-[u]Banken[/u] betrieben werden.

Evtl. fragen Sie sich jetzt, warum interveniert bei Ihnen nur unser unabhängige Verband und nicht die „etablierten abhängigen Automatenverbände(*)“? – Ein Grund hier hierfür könnte sein, dass diese Verbände sich über die Geräte-Hersteller/Händler mit jedem ausgelieferten Gerät mitfinanzieren. Pro Gerät werden 32,-- EURO zzgl. MwSt. vom Geräte-Hersteller/Händler dem Automaten-Aufsteller in Rechnung gestellt und an den BA e.V.(*) weitergeleitet. Bei etwa 100.000 Geräten pro Jahr, könnte diese „Abhängigkeit“ sicherlich ein guter Grund sein, warum man sich „etwas zurück hält“.  

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest. Uns wünschen wir für das Jahr 2006, dass die PTB ausreichende Transparenz erbringt, damit die notwenige Unabhängigkeit von den organisierten Geräte-Herstellern deutlich wird und somit die zuständigen Ordnungsbehörden mit dem entsprechenden Fachwissen ausgerüstet werden um den Anforderungen der neuen SpielV gerecht werden zu können.

Mit freundlichen Grüßen [i]Unabhängiger Automatenaufsteller Verband[/i] [i]Deutschland[/i]  

[u]ANLAGEN (per email):[/u]
Programmliste 1 u. 2
PTB-Prüfbericht vom 02.06.05 Player-Tracking-Vernetzungsgrafik  
*) Verbandsnetzwerk: vgl[b].: [url=http://www.uavd.de/Server/Schreiben/Verbandsnetzwerk.pdf]http://www.ua
vd.de/Server/Schreiben/Verbandsnetzwerk.pdf[/url][/b]
[/quote]



Gepostet am 16.12.2006 um 14:28 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
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