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Hallo zusammen,

das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14.12.2006 folgende Pressemitteilung zur Reform des Schornsteinfegerrechts herausgegeben:

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Pressemitteilung
14.12.2006

[B]BMWi übermittelt Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes an EU Kommission[/B]
Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2006 eine Begründete Stellungnahme zum Schornsteinfegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Damit hat sie den nächsten Schritt im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens im Hinblick auf das derzeit bestehende Berufsrecht der Schornsteinfeger eingeleitet. Die Kommission sieht in ihrer Begründeten Stellungnahme das bestehende Recht als großteils europarechtswidrig an. Insbesondere verstoßen die bestehenden Regelungen nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Hierzu hat nunmehr die Bundesregierung ihrerseits Stellung genommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übermittelte in diesem Zusammenhang Eckpunkte zur zukünftigen Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts, die unten angefügt sind.

Die Rechtsansichten der Kommission werden in dieser Generalität nicht geteilt. Der vielschichtige Tätigkeitsbereich des Schornsteinfegers muss differenziert betrachtet werden:

Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung öffentliche Aufgaben wahr. Im Rahmen dieser öffentlichen Aufgaben ist er ein mit staatlicher Gewalt beliehener Unternehmer, der die Stellung einer Verwaltungsbehörde innehat. Insoweit handelt der Bezirksschornsteinfegermeister in Ausübung öffentlicher Gewalt, so dass die Vorschriften des EG-Vertrages über die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit in den genannten Tätigkeitsbereichen keine Anwendung finden. Zudem stellen die von der EU-Kommission angegriffenen Regelungen des Schornsteinfegergesetzes diskriminierungsfreie und verhältnismäßige Regelungen dar, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, insbesondere zur Gewährleistung der Feuersicherheit und des Umweltschutzes, gerechtfertigt sind.

Dennoch möchte die Bundesregierung einen Rechtsstreit vermeiden und sucht daher eine Einigung mit der Kommission, die eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ermöglicht. Im Hinblick darauf bemüht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seit geraumer Zeit um eine Reform des Schornsteinfegerrechts.

Allerdings muss weiterhin die ordnungsgemäße Erfüllung der Schornsteinfegeraufgaben, die im Allgemeininteresse liegen, sichergestellt sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Eckpunkte entwickelt, die dies ermöglichen sollen. Danach soll das geltende Kehrbezirkssystem so umgestaltet werden, dass zwar zum einen der Bezirksschornsteinfeger in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführt und hierbei abschließende Entscheidungen trifft. Zum anderen sollen aber alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, dem Wettbewerb geöffnet werden. Damit werden in dem Bereich der Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland uneingeschränkt gewährleistet. Darüber hinaus wird trotz der Bereichsausnahme des Art. 45 EGV für den Bereich der Kontrollaufgaben ein diskriminierungsfreier Zugang für die europäischen Bewerber gewährleistet.

Wie wichtig die Tätigkeiten der Schornsteinfeger für das Allgemeininteresse sind, zeigen die Prüfungsergebnisse des letzten Jahres.

Allein in 2005 wurden in ca. 14 Mio. Gebäuden durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrende und Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausgeführt. Dabei wurden, insbesondere bei der durchzuführenden Feuerstättenschau, fast 1,2 Mio. Mängel (betriebs- und brandsicherheitstechnischer Art) an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt. An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen mehr als 188.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen mehr als 203.000 Mängel festgestellt.

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Quelle: BMWi
[URL]http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=17771
4.html[/URL]

Ein Eckpunktepapier ist unter [B][URL=http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/schornsteinfegergesetz-ec
kpunkte,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf]diesem Link[/URL][/B] zu finden.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 16.12.2006 um 10:49 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10193#post10193


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