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» verbotene Waren auf Spezialmarkt «

[quote][i]Original von LKKS[/i]
Die Armbrust ist keine verbotene Waffe, siehe Ziffer 3 und 4 der Anlage 2 zu § 2 WaffG. Sowohl Führen als auch Erwerb und Verkauf sind erlaubnisfrei.

Hier wird es ggf. nur wegen des Reisegewerbes/ Marktgeschehens überhaupt zu einem Problem.[/quote]

 Moin  

Dem kann ich nur zustimmen. Fraglich ist an der Stelle nur, wie genau die Festsetzung des Spezialmarkts erfolgte, speziell hinsichtlich der Formulierung des Warenangebots. Abstrakt Denkende können der Ansicht sein, dass das Feilbieten von Waren nach Mittelaltermarkts oder nach Charakteristik eines solchen auch Replika von solchen Waffen beinhaltet.



Gepostet am 24.06.2016 um 07:31 von:
Benutzer: KremserT
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