Forum-Gewerberecht
» verbotene Waren auf Spezialmarkt «
Die Armbrust ist keine verbotene Waffe, siehe Ziffer 3 und 4 der Anlage 2 zu § 2 WaffG. Sowohl Führen als auch Erwerb und Verkauf sind erlaubnisfrei.
Hier wird es ggf. nur wegen des Reisegewerbes/ Marktgeschehens überhaupt zu einem Problem.
Gepostet am 23.06.2016 um 12:29 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101792#post101792
Beitrags-Print by Breuer76