Forum-Gewerberecht

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Die Armbrust ist keine verbotene Waffe, siehe Ziffer 3 und 4 der Anlage 2 zu § 2 WaffG. Sowohl Führen als auch Erwerb und Verkauf sind erlaubnisfrei.

Hier wird es ggf. nur wegen des Reisegewerbes/ Marktgeschehens überhaupt zu einem Problem.



Gepostet am 23.06.2016 um 12:29 von:
Benutzer: LKKS
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