Forum-Gewerberecht

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Lt. § 4 ImmVermV werden auch die [B]Vorläufer[/B] des "Kaufmanns für Versicherungen" anerkannt.

Eine IHK hat uns dazu folgendes mitgeteilt:

[I]die Verordnung zum Ausbildungsberuf "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen" (mit den Fachrichtungen Versicherung oder Finanzberatung) trat zum 1. August 2006 in Kraft. Die davor gültige Verordnung sah keine Fachrichtungen vor. Die Vermittlung der Kenntnisse "Anlage in Finanzprodukte" wurde teilweise unter anderer Begrifflichkeit im Ausbildungsplan des Versicherungskaufmanns gefordert. Die bis 31.07.2006 gültige Verordnung sah als Berufsbezeichnung "Versicherungskaufmann/-frau" vor und ist als "Vorläuferberuf" anzusehen. [/I]

Alles klar?



Gepostet am 20.06.2016 um 14:09 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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