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Hallo!

Heute ist es beim Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann wohl so, dass man sich im dritten Ausbildungsjahr entweder für die Fachrichtung Finanzberatung oder Versicherung spezialisiert.
Dann kann lt. § 4 ImmVermV eigentlich nur der Antragsteller eine Erlaubnis erhalten, der sich für die Fachrichtung Finanzberatung entschieden hat.

Wie das natürlich in 2008 war ????


Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar



Gepostet am 20.06.2016 um 11:46 von:
Benutzer: Vollmar-HEF
Der Original-Beitrag :
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