Forum-Gewerberecht

» Fremder Amtsgerichtsbezirk «

§ 10 Abs. 1 GmbHG zeigt z. B., dass Sitz der Gesellschaft und Geschäftsanschrift nicht identisch sein müssen.

"Bei der Eintragung in das Handelsregister sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft, [I]eine inländische Geschäftsanschrift [/I], der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals, der Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags und die Personen der Geschäftsführer anzugeben. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben."

Wenn am Sitz der Gesellschaft keine Gewerbetätigkeit erfolgt, ist er für eine Gewerbeanzeige nicht relevant.



Gepostet am 17.06.2016 um 08:17 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101690#post101690


Beitrags-Print by Breuer76