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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Solange der Unterricht für Pekinesen und andere Rassen im Hinblick auf die Abiturprüfung nicht staatlich geregelt ist, bleibt die entsprechende Ausbildung auch weiterhin gewerblich. Insofern möchte ich auf die entsprechenden Abhandlungen in meinem Lieblingskommentar zum § 6 GewO verweisen.
Gepostet am 15.12.2006 um 08:11 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10169#post10169
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