Forum-Gewerberecht
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Meines Wissens nach können der Verwaltungssitz und der Betriebssitz auseinanderfallen. Eine Anmeldung dort, wo die Betriebsstätten sind, ist somit ausreichend. Die Fundstelle finde ich leider gerade nicht mehr wieder
Viele Grüße
VeSa
Gepostet am 16.06.2016 um 18:11 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101688#post101688
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