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 Moin  

Meines Wissens nach können der Verwaltungssitz und der Betriebssitz auseinanderfallen. Eine Anmeldung dort, wo die Betriebsstätten sind, ist somit ausreichend. Die Fundstelle finde ich leider gerade nicht mehr wieder  Weißnicht  

Viele Grüße
VeSa



Gepostet am 16.06.2016 um 18:11 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101688#post101688


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