Forum-Gewerberecht

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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

wir haben hier eine Firma aus dem saarländischen Nachbarland, die hat sich mit vollster Absicht beim Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken registrieren lassen, damit sie die strenge Prüfung beim Saarbrücker Amtsgericht umgehen kann (ich möchte hier nicht das Verhalten der Firma bewerten, denn die Gründe sind meiner Ansicht nach nachvollziehbar: Die Saarländer prüfen, wenn der Firmenname zum Beispiel Saar-XXX lauten soll, ob nicht eine andere große, mitarbeiterstarke, schon existierende Unternehmung Interesse an dieser Bezeichnung hat).
Nun denn, muss die Firma sich jetzt bei uns in Zweibrücken anmelden, obwohl sie hier ja nirgendwo Räumlichkeiten hat, oder bei dem saarländischen Gewerbeamt, in dessen Bereich die Produktionsstätten liegen?
(Vielleicht müssten sie auch bei uns ein kleines Briefkästelchen anbringen? (Panama?))

Danke schon jetzt für Eure Antworten!



Gepostet am 15.06.2016 um 08:39 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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