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» Fortbestand von Gaststättenerlaubnissen nach alter Rechtslage «

Hallo aus Meppen,
auch wenn es für uns vielleicht nicht ganz so angenehm ist, aber es ist so, dass die Gaststättenerlaubnisse für nunmehr erlaubnisfreie Betriebe erloschen sind (ist auch Lehrmeinung des Studieninstitutes). Das sagen nicht nur Kopp/Ramsauer, Suckow/Weidemann und Pöltl, sondern auch Herr Ernst vom Minsterium, den ich vor einiger Zeit (s. neus Gaststättenrecht-Widerruf) u.a. in dieser Angelegenheit kontaktiert habe.

Das Problem der Nebenbestimmungen ist allerdings existent. Geht man davon aus, dass Auflagen keine eigenständigen VAe sind, sind sie selbständig nicht anfechtbar und nicht vollstreckbar. Wegen der Akzessorität entfielen dann auch die Auflagen. Es verbleibt dann nur die Möglichkeit, wie Herr Land schon sagt, die Auflagen neu zu erteilen.

Das Stichwort "Personalkonzession" ist in diesem Zusammenhang sehr interessant. Ich bezweifle, dass der Gesetzgeber wirklich will, dass die nunmehr erlaubnisfreien Betriebe bzw. deren Betreiber schlechter gestellt werden, denn schließlich geht es hier ja insgesamt um Entbürokratisierung. Nur, soweit hat der Gesetzgeber wohl noch gar nicht gedacht.

Bereits im Juli und August hatte ich regen Kontakt mit dem Ministerium. Mir wurde zugesagt, dass die Anregungen und Vorschläge der Sachbearbeiter vor Ort mit in die nächsten Beratungen und Novellierungen einfließen. Ich bin da ja 'mal sehr gespannt!
Wichtig ist, so glaube ich und stimme Herrn Land uneingeschränkt zu, dass wir unsere Ministerien auf die "Fehler" und Folgen aufmerksam machen, denn einiges, so habe ich bei meinen Gesprächen mit Herrn Ernst festgestellt, ist dort wirklich "vergessen" worden.

Schöne Grüße (trotz Montag und Regen)
Antonia Thien



Gepostet am 07.11.2005 um 15:23 von:
Benutzer: Antonia Thien
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