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wetten bald verboten


Spielhallengesetz

Auch für Wettbüros sollen Mindestabstände gelten



08.06.2016, 14:17
Spielhallengesetz Auch für Wettbüros sollen Mindestabstände gelten
Wettbüro in Berlin

Ähnlich wie bei Spielhallen soll auch für Wettbüros zukünftig ein Mindestabstand gelten. Außerdem sollen Schüler geschützt werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am Mittwoch einstimmig eine Gesetzesinitiative der Koalition beschlossen: Zukünftig sollen für Wettbüros ebenso wie für Spielhallen Mindestabstände gelten. Demnach müssen zwischen Wettbüros mindestens 500 Meter Abstand liegen. Zudem muss ein Abstand von mindestens 200 Metern zur nächsten Oberschule eingehalten werden. Das sagte Stefan Evers,, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU im Abgeordnetenhaus, der Berliner Morgenpost.

Nach der Verschärfung des Spielhallengesetzes enden zum 31. Juli 2016 alle Übergangsregelungen, und alle Spielhallen verlieren ihre Lizenz. Die Betreiber müssen sie neu beantragen, aber nur die wenigsten werden tatsächlich zum Zuge kommen. Denn die beschlossenen Vorgaben setzen den Betreibern enge Grenzen. Nur rund 150 Spielhallen werden in der Stadt künftig eine Lizenz erhalten, schätzen Experten.

Die Gesetzesverschärfung sieht vor, dass der Abstand zwischen Spielhallen dann mindestens 500 Meter betragen muss. Der Abstand zu Oberschulen darf nicht weniger als 200 Meter betragen. Zusätzlich zur Abstandsregelung sieht die Gesetzesverschärfung vor, die Bußgelder für Verstöße von 50.000 auf 500.000 Euro zu verzehnfachen.



Gepostet am 09.06.2016 um 21:23 von:
Benutzer: petergaukler
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