Forum-Gewerberecht

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@ Rheinhesse: Das verstehe ich nicht. Oder anders herum: Da gibt es Widersprüche. Der BLA Gewerberecht z.B. hat nach altem Recht einen Prüfungsbericht nach § 16 MaBV verlangt, wenn auch nur ein einziges Geschäft im KJ getätigt wurde. Er hat ausdrücklich einen Geringfügigkeitsklausel an der Stelle abgelehnt. Da bei z.B. drei Geschäften/Jahr die Erlaubnispflicht zu verneinen, ist gelinde gesagt fragwürdig oder hätte bedeutet, einen PB abgeben zu müssen, obwohl man keine Erlaubnis besitzt?!  Kopfkratz  

Die Argumentation leidet auch an einer zweiten Schwäche: Woher weiß der Vermittler im Vorhinein, wie viele Geschäfte er im Jahr abschließt. Nachfrage hängt von Einkommensentwicklung, Zinsniveau usw. ab, was er nicht selbst steuern kann. Welcher Vermittler schickt ab Vertrag Nr. 4 im Jahr die Kunden zum Kollegen?

Das passt einfach nicht.

Ein Vermittler, der jederzeit bereits ist, bei entsprechendem Bedürfnisprofil beim Kunden diesem ein Hypothekendarlehen zu vermitteln, der braucht die Erlaubnis. Ist er außerdem Ausschließlichkeitsvertreter und bietet seine Gesellschaft diese regelmäßig an, wäre das ein weiterer Grund die VV an dieser Stelle anzuzweifeln.



Gepostet am 07.06.2016 um 09:06 von:
Benutzer: Civil Servant
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