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 Moin   aus Rheinhessen,
war gestern Abend in Mainz auf einer Info-Veranstaltung der IHK-Rheinhessen bei der unsere Frau Schmitt den rechtlichen Teil erläutert hat. Dabei hat sie die neuen Antragsvordrucke im vereinfachten Verfahren angekündigt und es soll wohl auch einen Musterbescheid für die Erlaubnisse im vereinfachten Verfahren geben, weil die Antragsteller hier wohl nur im Bereich der Immobiliarverbraucherdarlehensvermittlung tätig werden dürfen und nicht im Bereich der Honorar-Immobiliendarlehensberater.
Auch der Sachkundenachweis durch die "Alten Hasen" wurde angesprochen, insbesondere bei dem Nachweis der "ununterbrochenen Tätigkeit" vertritt unser Ministerium wohl die Auffassung, dass von den Antragsteller mehr als drei Abschlüsse / Jahr nachgewiesen werden sollen.



Gepostet am 07.06.2016 um 08:34 von:
Benutzer: Rheinhesse
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