Forum-Gewerberecht

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Hallo aus dem regnerischen Vogelsberg    ,

uns wurde auch bei einem § 34i-Antrag eine Versicherungsbestätigung für § 34 f vorgelegt. Wir haben den Antragssteller darauf hingewiesen, dass wir diese so nicht akzeptieren können und er uns eine Bestätigung für §34i vorlegen sollte.

14 Tage später hat er die Bestätigung vorgelegt.

Also einfach den Antragssteller anrufen oder per E-Mail mitteilen, was er vorlegen soll und es funktioniert, bisher zumindest, ohne Probleme.    

Viel Erfolg



Gepostet am 03.06.2016 um 11:40 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101469#post101469


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