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» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «

Wir hatten bereits inzwischen mehrere Policen, in denen der § 34i ausdrücklich genannt war. Das hat uns gereicht. Die Versicherungsbranche war da sehr schnell. Die erste war schon da, da wa die ImmVermV noch gar nicht verabschiedet!

Policen, die abstrakt Haftpflichtversicherungsschutz bei der Darlehensvermittlung gewährt haben, haben wir hingegen nicht akzeptiert. Da war dann nämlich unklar, wie hoch die addierten Versicherungssummen hätten sein müssen.



Gepostet am 03.06.2016 um 10:00 von:
Benutzer: Civil Servant
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