Forum-Gewerberecht

» Halten von Unternehmensbeteiligungen - Vw eignes Vermögen oder Gewerbe? «

Das Halten einer Beteiligung ohne aktives Handeln im Sinne einer eigenständigen Tätigkeit, die auf Dauer selbstständig erbracht wird und gewinnbringend sein soll ist nach dem Einkommensteuergesetz eine gewerbliche Tätigkeit, nicht aber nach dem Gewerberecht.

Im Normalfall wird eine Beteiligung erworben, "gehalten" (ohne irgendetwas zu tun), um daraus eine Rendite, Dividende usw. zu erzielen.

Das hat mit dem Gewerbebegriff des Gewerberechts nichts zu tun.

VG J. Simon



Gepostet am 02.06.2016 um 07:41 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101430#post101430


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