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» Halten von Unternehmensbeteiligungen - Vw eignes Vermögen oder Gewerbe? «
zurück,
also meiner Meinung nach dürfte es sich hierbei um eine sog. Holdinggesellschaft (oder auch Muttergesellschaft) halten, die im Innenverhältnis Beherrschungsverträge mit anderen, untergeordneten Gesellschaften hat. Meiner (noch recht kurzen) Erfahrung nach werden solche Gesellschaften nicht gewerblich tätig, da bloße Verwaltung eigenen Vermögens, ich lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Ich hoffe, dass ich trotzdem weiterhelfen konnte.
Beste Grüße,
Amisia
Gepostet am 01.06.2016 um 10:27 von:
Benutzer: Amisia
Der Original-Beitrag :
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