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» Definition: nicht störender Handwerksbetrieb «

Hallo in die Runde,

ich stoße bei meinen Recherchen zur Gewerbeanmeldung einer (Micro/Haus)Brauerei immer wieder auf die Beschreibung der "sogenannten nicht störenden Tätigkeiten bzw. Handwerksbetrieben".

Ich wohne in einem reinen Wohngebiiet und spiele mit dem Gedanken, nicht nur als Gipsybrauer (miete mich in anderen Brauereien ein und braue dort) sondern auch bei mir zuHause in der umgebauten Garage meine Biere zu brauen.

Angenommen, es bestünde bezüglich der Garage keine Problem und dies würde genehmigt. Gäbe es eine Aussicht auf Genehmigung bzgl. des reinen Wohngebietes ? Leider kann ich so nirgend wo eine genaue Definition des "nicht störenden Gewerbes" finden, nur dass es nicht stören darf.

Bei der Haus/Micro-Brauerei gäbe es wenn, nur Anlieferungen durch die "üblichen" Dienstleister in Gelb/Rot, Blau/Weiß, Beige/Braun (...)
Ein erhöhtes Aufkommen bestünde nicht, da die Mengen der benötigten Rohstoffe sehr gering sind.

Die Ware würde in CraftbeerStores verkauft. Ein Verkauf würde nicht vor Ort an der "Brauerei" stattfinden.


Ich hoffe, für ein eindeutiges Feedback, ausreichend Angaben geliefert zu haben.

Viele Grüße & Cheers
LarsP



Gepostet am 31.05.2016 um 13:04 von:
Benutzer: LarsP
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