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» Versagung Erlaubnis nach §2 GastG «

Die Lebensmittelüberwachung hat keine Bedenken zur Erteilung einer Erlaubnis geäußert.
Die Eintragung aus 2015 hatte etliche abgelaufene Lebensmittel sowie mit Schimmel befallene Lebensmittel und gravierende Verschmutzungen der Anlage zum Hintergrund.



Gepostet am 26.05.2016 um 14:51 von:
Benutzer: pachira
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