Forum-Gewerberecht

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Hallo tapier,

durch die vielen neuen Hinweise und Infos wohl etwas zu spät. Aber dennoch:

Kann man oder muss man davon ausgehen, dass die Automatenaufsteller von der Automatenindustrie zur Aufnahme der fraglichen Geräte genötigt werden, weil ein "Nachbar" bereits über ein gleichwertiges Gerät verfügt?

Wenn nicht, kann man das Problem vielleicht auch so sehen?

Die Automatenindustrie hat sich zur Monopolerhaltung und damit im Eigeninteresse besonders stark für die Spielverordnung und nicht für ein „nationales Glückspielrecht ohne Ausnahmeregelungen“ eingesetzt.

Ein Grund für mögliche oder viele Insolvenzen liegen damit doch auf der Hand, denn die Ausspielergebnisse der neuen Gerätegeneration wurden so hoch vereinbart und vorgenommen, dass oft noch nicht einmal mehr die Fixkosten geschweige der Break-Even erwirtschaftet werden kann. Die neue Spielverordnung ist damit der sicherste Türöffner zur Marktbereinigung und Schaffung weiterer unkontrollierbarer Monopolisten.  

Wenn jetzt neue, bei einem Automatenaufsteller nicht näher erklärbare Gerätetypen auftauchen, stammen sie ja in der Regel von der gleichen Automatenindustrie/Automatenhändlern, die die Spielverordnung im Wesentlichen mitgeprägt und dafür gesorgt haben, dass das Anbieten und in den Verkehr bringen möglicher rechtswidriger Geräte für sie nicht strafbar ist.

Während der Karnevalzeit gibt es nur eine begrenzte Zeit der „Narrenfreiheit“. Bei der Automatenindustrie/Automatenhandel gibt es eine „gesetzlich geregelte Narrenfreiheit“, die in der Spielverordnung als „gesetzlich geregelter Täterschutz“ mit unbegrenzter Laufzeit enthalten ist.  

Warum sollen und müssen sich Behörden immer nur mit dem kleinen Gewerbetreibenden auseinandersetzen? Wem dient das eigentlich? Wer hat eigentlich ein Interesse daran und damit einen Vorteil? Warum kann man nicht im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit als gleichberechtigte Partner nach dem Gewerberecht auftreten?  

Ein Automatenaufsteller muss doch im Rahmen geltenden Rechts und zu seinem persönlichen Schutz davon ausgehen können, dass die Automatenindustrie/Automatenhandel in Deutschland ausschließlich rechtmäßig zugelassene Geräte anbietet und in den Verkehr bringt. Sollte dann Widererwarten ein nicht zugelassenes Gerät auftauchen und der Automatenaufsteller kann über eine Rechnung den Hersteller und/oder Händler nachweisen, dann müsste doch im Rahmen einer uneingeschränkten Hersteller- und/oder Händlerhaftung nach dem Verursacherprinzip vorgegangen werden. Bei einem nationalen Verkaufsangebot muss sogar der Konzessionsentzug folgen!  

Es kann doch nicht sein, dass die Automatenindustrie/Automatenhandel durch Gesetze uneingeschränkt geschützt und damit ungestraft jeden „Schrott“ in Deutschland anbieten oder auf den Markt bringen können.  

Oder sollen durch die Spielverordnung, die Automatenaufsteller jetzt auch noch mit der „Gammelfleisch-Industrie“ auf einen Nenner gebracht werden?



Gepostet am 13.12.2006 um 20:17 von:
Benutzer: anders
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