Forum-Gewerberecht
» Versagung Erlaubnis nach §2 GastG «
Hallo,
ich würde mir mal die Akten zu den Eintragungen anfordern und schauen, was im Detail festgestellt wurde. Des Weiteren würde ich die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde um eine Einschätzung bitten. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die meisten Eintragungen schon wieder etwas zurückliegen.
Gruß
HBinder
Gepostet am 23.05.2016 um 13:50 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101335#post101335
Beitrags-Print by Breuer76