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Hallo,

von einem großen Möbelhaus mit Kantine habe ich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §2 GastG vorliegen.
Antragsteller ist eine GmbH.
Bei der GmbH liegen mehrere Eintragungen im Gewerbezentralregister vor:
-2013: Lebensmittel unter irreführender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht
-2013: Lebensmittel unter unhygienischen Zuständen in Verkehr gebracht
-2013: Lebensmittel unter irreführender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht
-2015: Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften

Weiterhin hat einer der beiden Geschäftsführer einen Eintrag wegen Verletzung der täglichen Höchstarbeitszeit im GZR

Die Verstöße beziehen sich alle auf den Bereich der Speisen und Sauberkeit.
Kann bzw.sollte ich die Erlaubnis nach §2 nun in diesem Fall versagen?

Die Ausgabe von Speisen findet ja trotzdem statt. Macht es dann überhaupt Sinn den Ausschank von alkoholischen Getränken zu versagen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!



Gepostet am 19.05.2016 um 15:02 von:
Benutzer: pachira
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