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» Fortbestand von Gaststättenerlaubnissen nach alter Rechtslage «

Hallo aus Senftenberg,

hat eine Weile gedauert, aber nun hab ichs gefunden...
Im Gewerbearchiv Nr. 10, S. 361 wird in einer Abhandlung zur Deregulierung des Gaststättenrechts festgestellt, dass gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG eine behördliche Erlaubnis erlischt, wenn für die von ihr erfasste Tätigkeit die Erlaubnispflicht nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung wegfällt.
Der VA ist somit erledigt durch Erlöschen. Eine Aufhebung, Rücknahme oder dergleichen ist nicht erforderlich.

Dieser Auffassung schließe ich mich an.

bis bald !  smile  



Gepostet am 07.11.2005 um 13:14 von:
Benutzer: Yvonne Schellnock
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1013#post1013


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