Forum-Gewerberecht

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Hier im öffentlichen Forum nochmal die Frage, was denn mit den zu erwartenden Änderungen für [B]Verbesserungen für den Kunden[/B] erwartet werden.

Es soll ja eingeführt werden, dass sämtliche durchzuführenden Arbeiten an einem Termin zusammengefaßt werden. Das hat für den (arbeitenden) Kunden den Vorteil, dass er nur einmal frei nehmen muß, um den Schornsteinfeger an die Heizungsanlage zu lassen. Der Schornsteinfeger hat dann ggf. länger zu tun, hat aber auch nur eine Anfahrt.
Wie macht sich das bei den Gebühren bemerkbar?
Kommt ein Schornsteinfeger in der Vergangenheit mit einem Dienst-Kfz und einem Kehrgeschirr aus, weil der Geselle kehrt und der Meister mißt, so wird dann zukünftig sämtliches Material und Gerät doppelt vorhanden sein müssen. (Schön, das kurbelt vorübergehend die Wirtschaft wieder an  Augenzwinkern  .) Aber diese Kosten müssen dann auch über die Gebühren refinanziert werden.

Dem Schornsteinfeger wird für die zunehmende Bürokratie eine Teilzeit-Bürokraft zugebilligt werden. Auch diese muß über die Gebühren refinanziert werden.

Und was für Vorteile hat die freie Wahl des Schornsteinfegers? Da gibt es sowas wie eine Pflicht, den Wohnort im Kehrbezirk zu haben. (Wie das kontrolliert und ggf. ein Verstoß behandelt wurde, lass ich mal dahingestellt...) Das hatte zwar ursprünglich andere Gründe, er sollte bei Feuer schneller als Fachmann vor Ort sein, aber das verkürzte letztendlich auch den Arbeitsweg.
Paßt mir als Kunde nun die Nase des örtlichen Schornsteinfegers nicht und rufe ich deshalb einen anderen herbei, dann hat der einen weiteren Weg. Gibt es dann eine Gebühr für die Arbeit und zusätzliche Kosten für die Anreise? Der Waschmaschinentechniker hat bei mir letztens jedenfalls auch Fahrtkosten (nicht so knapp!) eingefordert. Billiger wird also auch das nicht werden.

Bleibt noch, dass möglicherweise mit dem einen zu reden ist, während sich der andere auf die Vorschriften beruft. Von den Vorschriften gibt es ja mehr als genug, die will ich lieber gar nicht auszählen. Aber eines haben diese Vorschriften gemeinsam, es geht um Sicherheit und Umweltschutz.
Sterbe ich nach Hinzuziehen eines freundlichen, verhandlungsbereiten Schornsteinfegers, der vielleicht nicht so nachhaltig einen Fensterkippschalter einfordert, an Kohlenmonoxidvergiftung, sterbe ich jedenfalls nicht nur rosig, sondern vielleicht auch glücklich. Aber ist das wirklich in unser aller Sinne?

Oder soll die Messung einer Wartungsfirma ausreichen?
Bei einem alten Auto kommt man manchmal günstiger weg, das Fahrzeug erst beim TÜV und dann der bei der Werkstatt vorzustellen, weil man dann die sicherheitsrelevanten Mängel kennt. Die Wartungsfirma will doch wohl auch Profit machen und wird mich um so eher zur (Teil-)Erneuerung einer Heizungsanlage überreden wollen, wenn da nicht ein unabhängiger Prüfer sagt, was (nur) gemacht/eingestellt werden muß.

Ich sehe da keine echten Vorteile für den Kunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. [B]Nun kommst Du, Kunde![/B]

PS: Ich bin kein Schornsteinfeger und habe auch keinen in der Familie!



Gepostet am 13.12.2006 um 13:11 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10121#post10121


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