Forum-Gewerberecht
» Verschmelzung einer GmbH «
Hallo aus Raisdorf,
[b]Fall 1[/b]
Die XX GmbH eingetragen im AG unter HR B 1234 (in Raisdorf mit HNL registriert) ist im Wege der Verschmelzung unter Übertragung ihres Vermögens auf die [u]neugegründete[/u] YY GmbH eingetragen im AG unter HR B 5678 (mit HNL in Raisdorf) aufgelöst.
Diese Veränderung ist (m. E.) nach § 14 Abs. 1 GewO von den juristischen Personen mit GewA 1 und GewA 3 selbst anzuzeigen.
[b]Fall 2[/b]
Die XX GmbH eingetragen im AG unter HR B 1234 (in Raisdorf mit HNL registriert) ist im Wege der Verschmelzung unter Übertragung ihres Vermögens auf die YY GmbH eingetragen im AG unter HR B 5678 (in Raisdorf mit HNL registriert) aufgelöst.
Handelt es sich hierbei formell betrachtet um eine Korrektur unrichtig gewordener Daten nach § 14 Abs. 11 GewO i.V.m. den Datenschutzgesetzen der Länder mit der Folge, dass die XX GmbH v .A. w. abgemeldet werden muss oder ist die jeweilige GmbH selbst anzeigepflichtig nach § 14 Abs. 1 GewO
Gruß
Manfred Milbrodt
Gepostet am 07.11.2005 um 08:55 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
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