Forum-Gewerberecht

» Verschmelzung einer GmbH «

Hallo aus Raisdorf,

[b]Fall 1[/b]
Die XX GmbH eingetragen im AG unter HR B 1234 (in Raisdorf mit HNL registriert) ist im Wege der Verschmelzung unter Übertragung ihres Vermögens auf die [u]neugegründete[/u] YY GmbH eingetragen im AG unter HR B 5678 (mit HNL in Raisdorf) aufgelöst.

Diese Veränderung ist (m. E.) nach § 14 Abs. 1 GewO von den juristischen Personen mit GewA 1 und GewA 3 selbst anzuzeigen.

[b]Fall 2[/b]
Die XX GmbH eingetragen im AG unter HR B 1234 (in Raisdorf mit HNL registriert) ist im Wege der Verschmelzung unter Übertragung ihres Vermögens auf die YY GmbH eingetragen im AG unter HR B 5678 (in Raisdorf mit HNL registriert) aufgelöst.

Handelt es sich hierbei formell betrachtet um eine Korrektur unrichtig gewordener Daten nach § 14 Abs. 11 GewO i.V.m. den Datenschutzgesetzen der Länder mit der Folge, dass die XX GmbH v .A. w. abgemeldet werden muss oder ist die jeweilige GmbH selbst anzeigepflichtig nach § 14 Abs. 1 GewO Kopfkratz  

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 07.11.2005 um 08:55 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1012#post1012


Beitrags-Print by Breuer76