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» Sozialkonzept für Spielhallen (auch "gültig" für Automatenaufstellung?!) «

Einer für Alle-Alle für Einen ?

die gesetzgebung in b.w. schreibt (eigentlich)zwingend vor ,dass jede spielstätte u. gaststätte
ein genau für diesen betrieb zugeschnittenes sozialkonzept haben muss ,
ein generalkonzept für einen aufsteller z.b .mit mehreren spiehallen ist nicht zulässig  Lesen  
jeder einzelbetrieb ob gsastro oder spielo braucht ein eigenes konzept !!!

leider wird dies von den ämtern oft anders interpretiert
in unserer stadt z.b. wird auch zweierlei mass genommen ,
die kleinen hallenbetreiber mit meist nur 1 spielstätte werden ständig vom amt genötigt
eine aktuelle sozialkonzeption umzusetzen ,hier wird massiv gedroht !
dagegen machen die grossen aufsteller was sie wollen
und das amt spielt mit
sie haben eben die geeigneten verbandsanwälte und machen gute lobbyarbeit
 Wand    Wand    Wand    Wand  

pg.



Gepostet am 06.05.2016 um 20:32 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101172#post101172


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