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Hallo,

hab ein kleines Problem und keine Lösung :-)

Und zwar hat ein Insolvenzverwalter eine Gewerbeauskunft über seinen Mandanten bei mir angefordert. Ich habe die Auskunft erteilt und ihm gleichzeitig eine Rechnung über die Gebühr der Auskunft geschickt. Jetzt schreibt er mir ich soll die Gebühr niederschlagen da keine Masse da ist. Ich will das Geld ja nicht vom Insolventen Mandanten sondern von Ihm er hat ja die Anfrage gestellt?????

Oder muss er in diesem Fall wirklich nichts bezahlen. Wenn ja wo steht das??

LG und einen sonnigen Tag....

 Danke  



Gepostet am 06.05.2016 um 10:35 von:
Benutzer: Steffko007
Der Original-Beitrag :
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