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» Sozialkonzept für Spielhallen (auch "gültig" für Automatenaufstellung?!) «

Wieviele Sozialkonzepte soll man denn haben ???

Entweder man hat eins oder nicht.

 Danke   für dieses schöne Beispiel der Ahnungslosigkeit der Ämter    



Gepostet am 30.04.2016 um 16:10 von:
Benutzer: Rooobert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101128#post101128


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