Forum-Gewerberecht

» GmbH; Geschäftsführer nicht erreichbar «

Ein sicher Weg ist, dass zuständige Registergericht über die ermittelten Erkenntnisse und die Nichterreichbarkeit der Geschäftsführung zu informieren und zu bitten, gegebenenfalls einen Notgeschäftsführer einzusetzen.

Das hat hier bisher gut funktioniert, da dann das Gericht auch eigenständig ermittelt. Das erspart einem viel Arbeit die wir ja eigentlich so nicht machen müssen.
Abmeldung von Amts wegen kann dann immer noch rückwirkend erfolgen.

VG

MH



Gepostet am 28.04.2016 um 08:15 von:
Benutzer: hanisch-beckum
Der Original-Beitrag :
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