Forum-Gewerberecht

» Nach Widerruf der Reisegewerbekarte macht der Betroffene geltend diese verloren zu haben «

Servus!

Das mit der Abgabe der EV des Betroffenen ist ja schon gar nicht übel. Sicherlich habt Ihr im Kreis oder in der Kommune jemanden, der berechtigt ist, diese Erklärung entgegenzunehmen und zu bestätigen. Geht aber auch, wenn der Betroffene eine solche Erklärung einem RA oder einem Gericht gegenüber abgibt.
Unabhängig davon kann ich mich daran erinnern, dass in grauen Vorzeiten in ähnlichen Fällen man hier sogar Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt hat, um das widerrufene Dokument aufzufinden.
Jedenfalls taucht der Widerruf der RGK ja irgendwann mit deiner Mithilfe im Zentralregister auf, so dass andere Behörden bei einer neuen Zuverlässigkeitsprüfung auf den Missstand hingewiesen werden.

Gruß

P.S.: Solche Fälle kann man gerne auch im internen Bereich klären.



Gepostet am 26.04.2016 um 10:40 von:
Benutzer: sme40
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