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» gleichzeitige Anordnung des Widerrufs und der Schließung «

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Die Behörde verfügt in einem Bescheid:

1. Die Gaststättenerlaubnis .... wird widerrufen

2. Dies Gaststätte ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung ... zu schließen.

Problem: Ist die verfügte Schließung (Nr. 2) rechtmäßig ?

M.E. nicht. Denn Voraussetzung wäre eine fehlende Erlaubnis. Da aber die sofortige Vollziehung der
Nr. 1 nicht angeordnet ist und die Gaststätte lt. Nr. 2 innerhalb der Widerspruchsfrist ("1 Monat ...") zu schließen ist, fehlt es an diesem TBM, denn der Widerruf ist ja noch nicht bestandskräftig.

Oder kommt man zu einem anderen Ergebnis, weil man mit der hM annehmen muss, dass der Wdspr lediglich den Vollzug hemmt, jedoch die Wirksamkeit bestehen bleibt? Wäre Nr. 2 also auch ohne AO des sofortigen Vollzugs der Nr. 1 rechtmäßig ?

Freue mich über Antworten.

Und schon mal Danke ........



Gepostet am 22.04.2016 um 11:27 von:
Benutzer: Frog
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