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» Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers einer GmbH bei Antrag § 34c GewO «

Hallo zusammen,

hier mal schnell der Link zur [B][URL=http://www.met.police.uk/]Metropolitan Police[/URL][/B].

Ich habe hier jedoch unter Fragen und Antworten folgendes gefunden:

[quote]
How can I get a "Police clearance certificate" / "Certificate of good conduct"?

We have received many queries like this from people who have been making visa or work applications for other countries. The UK police do not issue "certificates of good conduct" or "police clearance certificates", however in our experience foreign embassies will generally accept a police reply under the subject access provisions of the Data Protection Act 1998 as a suitable equivalent.[/quote]

frei übersetzt (Schulenglisch ist 20 Jahre her):

Wie bekomme ich ein "Polizeiliches Führungszeugnis" / eine "Bescheinigung der guten Führung"?

Wir haben schon viele solcher Fragen von Leuten erhalten, die Visum- oder Arbeitsanträge für andere Länder gestellt haben.
Die britische Polizei stellt keine "Bescheinigungen der guten Führung" oder "polizeiliche Führungszeugnisse" aus. Unserer Erfahrung nach akzeptieren ausländische Botschaften generell eine polizeiliche Rückantwort auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes von 1998 als ein brauchbares Äquivalent.

Damit sind Eigenauskünfte aus dem nationalen Polizeicomputersystem bzw. dem jeweiligen örtlichen Polizeidatenspeicher gemeint. Diese Formulare gibt es auf dieser Seite: [URL]http://www.met.police.uk/dataprotection/forms.htm[/URL]

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 12.12.2006 um 23:10 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10093#post10093


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