Forum-Gewerberecht

» alkoholische Getränke im Reisegewerbe «

Du siehst das richtig. Gleichzeitig kann natürlich auch eine Schankwirtschaft im Reisegewerbe auf der RGK beantragt werden.

Damit ist der § 56 Abs. 1 Nr. 3 b im Prinzip überholt. Nichtsdestotrotz müssen die Waren, die sonst noch verkauft werden sollen, dort auch aufgeführt werden.

VG J. Simon



Gepostet am 12.04.2016 um 15:30 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100909#post100909


Beitrags-Print by Breuer76