Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung «

Die Verhinderung der Gewerbeausübung ist in diesem Fall eindeutig Sache der Ausländerbehörde.

§ 35 greift in aller Regel nicht, weil ein einziger bußgeldbewehrter Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sicherlich nicht ausreicht, um die Zuverlässigkeit zu verneinen.

Ein Hinweis des Kreises an die Kommunen, bei der Anmeldung eines Gewerbs doch Mal den Aiufenthaltsstatus zu prüfen halte ich aber für geboten, denn die Gemeinde kann so sehr früh Ungemach für alle Beteiligten verhindern, wenn sie den Ausländer entsprechend brieft. Außerdem würde so auch sichergestellt, dass die Behörden effektiv zusammenarbeiten.

Gruß aus Mittelhessen
   



Gepostet am 30.03.2016 um 12:24 von:
Benutzer: Civil Servant
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